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   VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19   

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VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19 (https://dejure.org/2019,27920)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 (https://dejure.org/2019,27920)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 2019 - 12 B 5/19 (https://dejure.org/2019,27920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 12 Abs 1 GG, § 123 VwGO, § 27 GBPolVDVDV, § 43 GBPolVDVDV, § 37 Abs 2 Nr 1 BBG
    Einstweilige Fortführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Bei der damit einhergehenden Entlassung handelt es sich um eine Entlassung kraft Gesetzes, im Rahmen derer es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift auf das Nichtbestehen der Prüfung als tatsächlichen Vorgang und nicht auf den rechtlichen Bestand der zugrundeliegenden Prüfungsentscheidung, spricht auf ihre Rechtmäßigkeit ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 - Juris 14 f.; Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 59.86 - Juris Rn. 12; Urteil vom 30.01.1986 - 2 C 27.85 - Juris Rn. 15 f.; VGH München, Beschluss vom 27.07.2009 - 3 CE 09/734 - Juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 31 f.).

    Nach der Rechtsprechung sind die rechtlichen Ausgestaltungen berufsqualifizierender Prüfungen als subjektive Zulassungsvoraussetzungen an Art. 12 GG zu messen (OVG Mannheim, Beschluss vom 12.09.2001 - 9 S 1549/01 - Juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 6; BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -Apotheken-Urteil).

    Hinzu kommt, dass die Anzahl von Prüfungsmisserfolgen es erlaubt, Rückschlüsse auf die Qualifikation des Prüflings zu ziehen (OVG Münster, Beschluss vom 06.09.2013 - 6 B 808/13 - Juris Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 6, 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die einmalige Wiederholungsmöglichkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Hinzu kommt, dass die Anzahl von Prüfungsmisserfolgen es erlaubt, Rückschlüsse auf die Qualifikation des Prüflings zu ziehen (OVG Münster, Beschluss vom 06.09.2013 - 6 B 808/13 - Juris Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 6, 10).

    Es muss gerade durch die Teilprüfung eine Fähigkeit nachgewiesen werden, die als unerlässlicher, nicht ausgleichsfähiger Bestandteil derjenigen Qualifikation anzusehen ist, die mit der Prüfung insgesamt nachgewiesen werden soll (OVG Münster, Beschluss vom 06.09.2013 - 6 B 808/13 - Juris Rn. 19).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Bei der damit einhergehenden Entlassung handelt es sich um eine Entlassung kraft Gesetzes, im Rahmen derer es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift auf das Nichtbestehen der Prüfung als tatsächlichen Vorgang und nicht auf den rechtlichen Bestand der zugrundeliegenden Prüfungsentscheidung, spricht auf ihre Rechtmäßigkeit ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 - Juris 14 f.; Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 59.86 - Juris Rn. 12; Urteil vom 30.01.1986 - 2 C 27.85 - Juris Rn. 15 f.; VGH München, Beschluss vom 27.07.2009 - 3 CE 09/734 - Juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 31 f.).

    Dieser besteht nämlich in erster Linie darin, dass der Beamte auf Widerruf für den Beruf, zu dem ihm die Prüfung den Zugang eröffnet, ausgebildet wird und der Vorbereitungsdienst effektiv geleistet wird; die Unterhaltssicherung durch Anwärterbezüge tritt demgegenüber weit zurück (BVerwG, Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 - Juris 14).

  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Jedoch gebietet Art. 12 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung nicht, die Wiederholung einer nicht bestandenen berufseröffnenden Prüfung mehr als einmal zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 7 B 178.90 - Juris Rn. 14 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 12.09.2001 - 9 S 1549/01 - Juris Rn. 3).

    Die Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten auf nur eine trifft den Prüfling im Allgemeinen nicht unverhältnismäßig und ist mithin prinzipiell zulässig (BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 7 B 178.90 - Juris Rn. 14 m.w.N.), da die nur einmal mögliche Einzelfachwiederholung im Regelfall keine unzumutbare Beschränkung des Berufszuganges der Bewerber mit sich bringt, sofern solche Wiederholer sich zielgerichtet auf ein Prüfungsfach vorbereiten können (BVerfG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - Juris Rn. 2).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Die Bestimmung bezweckt die Vermeidung eines rechtlichen Schwebezustandes im Sinne der Rechtsklarheit (OVG Bautzen, Beschluss vom 04.04.2013 - 2 B 503/12 - Juris Rn. 19; OVG Berlin, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 5/14 - Juris Rn. 7).

    Die dabei vermittelten Kenntnisse betreffen zu einem nicht unwesentlichen Teil hoheitliche Tätigkeiten, wobei insbesondere die fachpraktische Ausbildung das Bestehen eines Beamtenverhältnisses voraussetzt (OVG Berlin, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 5/14 - Juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 9 S 1549/01

    Prüfung: Ausschlussfrist für Leistungsnachweiserbringung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Nach der Rechtsprechung sind die rechtlichen Ausgestaltungen berufsqualifizierender Prüfungen als subjektive Zulassungsvoraussetzungen an Art. 12 GG zu messen (OVG Mannheim, Beschluss vom 12.09.2001 - 9 S 1549/01 - Juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 6; BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -Apotheken-Urteil).

    Jedoch gebietet Art. 12 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung nicht, die Wiederholung einer nicht bestandenen berufseröffnenden Prüfung mehr als einmal zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 7 B 178.90 - Juris Rn. 14 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 12.09.2001 - 9 S 1549/01 - Juris Rn. 3).

  • OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12

    Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Die Bestimmung bezweckt die Vermeidung eines rechtlichen Schwebezustandes im Sinne der Rechtsklarheit (OVG Bautzen, Beschluss vom 04.04.2013 - 2 B 503/12 - Juris Rn. 19; OVG Berlin, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 5/14 - Juris Rn. 7).

    Hierbei kommt es zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben; dem Tragen der Uniform oder dem Führen der Dienstwaffe, die das Bestehen eines Beamtenverhältnisses voraussetzen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 04.04.2013 - 2 B 503/12 - Juris Rn. 20).

  • VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16

    Erneute Bewertung einer mündlichen Abiturprüfung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Dies ergibt sich aus dem das Prüfungsrecht beherrschenden Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (VG Hamburg, Urteil vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 - Juris Rn. 20).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung daher darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen Verfahrensfehler vorliegen oder die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (VG Hamburg, Urteil vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 - Juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Nach der Rechtsprechung sind die rechtlichen Ausgestaltungen berufsqualifizierender Prüfungen als subjektive Zulassungsvoraussetzungen an Art. 12 GG zu messen (OVG Mannheim, Beschluss vom 12.09.2001 - 9 S 1549/01 - Juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 6; BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -Apotheken-Urteil).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
    Bei der Bewertung der Leistungen in der schriftlichen Prüfung der Laufbahnprüfung und allgemein bei der Bewertung von Leistungen in berufsbezogenen Prüfungen besteht ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum der Prüfer (BVerwG, Urteil vom 04.05.1999 - 6 C 13.98 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 - Juris Rn. 49).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86

    Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung -

  • BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der

  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85

    Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

  • VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 58/20

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Das OVG Münster (Beschluss vom 10.11.2015 - 6 B 608/15 - juris Rn 5 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2019 - OVG 4 S 22.19 - juris Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.02.2016 - 2 A 428/14 - juris Rn. 10 ff.; Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36 ff zu einem Fall betreffend die Ausbildungsverordnung der Bundespolizei) hat zu einem Fall, der zwar die Ausbildungsverordnung für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen betrifft, aber mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist, Folgendes ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Entlassung

    Dabei kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift allein auf das Nichtbestehen der Prüfung als tatsächlichen Vorgang und nicht auf den rechtlichen Bestand der zugrundeliegenden Prüfungsentscheidung, sprich auf ihre Rechtmäßigkeit oder Bestandskraft an (vgl. Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 31 f.; VGH München, Beschluss vom 27.07.2009 - 3 CE 09.734 - juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 61/20

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Das OVG Münster (Beschluss vom 10.11.2015 - 6 B 608/15 - juris Rn 5 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2019 - OVG 4 S. 22.19 - juris Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.02.2016 - 2 A 428/14 - juris Rn. 10 ff.; Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36 ff zu einem Fall betreffend die Ausbildungsverordnung der Bundespolizei.) hat zu einem Fall, der zwar die Ausbildungsverordnung für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen betrifft, aber mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist, Folgendes ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 90/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    Der Vorbereitungsdienst ist gemäß § 4 Abs. 4 Buchst. a) BeamtStG im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten, da Anwärter im Polizeivollzugsdienst - wenn auch unter Anleitung - hoheitliche Tätigkeiten ausüben (Sächs. OVG, Beschluss vom 04.04.2013 - 2 B 503/12 - juris Rn. 20; VG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 39 f.).
  • VG Schleswig, 24.10.2019 - 12 B 55/19

    Entlassung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dabei kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift allein auf das Nichtbestehen der Prüfung als tatsächlichen Vorgang und nicht auf den rechtlichen Bestand der zugrundeliegenden Prüfungsentscheidung, sprich auf ihre Rechtmäßigkeit oder Bestandskraft, an (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 - juris 14 f.; vom 09.03.1989 - 2 C 59.86 - juris Rn. 12 und vom 30.01.1986 - 2 C 27.85 - juris Rn. 15 f.; VGH München, Beschluss vom 27.07.2009 - 3 CE 09.734 - juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 31 f.; Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36).
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